Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension und Hundetagesstätte Hundeunterkunft
(nachfolgend «Hundeunterkunft»).
Stand August 2018
🐕 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie
alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der n Hundeunterkunft im
Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
🐕 2 Begriffsbestimmungen
(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht
in der Betreuung der Hundeunterkunft verbleibt.
(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten
gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension
Hundeunterkunft verbleibt.
🐕 3 Beratungsgespräch/Buchung
(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundeunterkunft durch das
Beratungsgespräch mit der Hundeunterkunft eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und
Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.
(2) Der Besuch der Hundeunterkunft ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung oder medizinische Versorgung sind durch den
Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge,
dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der
Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je
nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw.
Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei
Vertragsabschluss angegeben werden.
(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den
Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der
Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.
(5) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und
wahrheitsgetreu sind.
🐕 4 Vertragspartner/-abschluss
(1) Vertragspartner sind die Hundeunterkunft und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden
Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundeunterkunft gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hundebetreuungsvertrag, sofern der Hundeunterkunft eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt.
(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
(3) Die Hundeunterkunft bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder
persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten
Leistungen mit.
(4) Hunde, die zuvor noch nicht in der Hundeunterkunft zur Betreuung waren, müssen vor einem
mehrtägigen Aufenthalt für einen Probetag in der Hundeunterkunft angemeldet werden, an dem
entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist.
(5) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag
kommt bereits mit der Bestätigung der Hundeunterkunft, den Hund am gewünschten Tage in die
Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei
Abholung des Hundes zu bezahlen.
🐕 5 Leistungen
(1) Die Hundeunterkunft ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Platz bereitzuhalten, den Hund
bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Platzüberlassung und die Betreuung des Hundes und die
vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise der Hundeunterkunft zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen der Hundeunterkunft an Dritte.
(3) Die Preise können von der Hundeunterkunft ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der zu erbringenden Leistungen der
Hundeunterkunft oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundeunterkunft dem
zustimmt.
🐕 6 Freier Auslauf
Während der vereinbarten Aufenthaltsdauer gewährleistet die Hundeunterkunft dem in die
Hundeunterkunft gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände der
Hundeunterkunft zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund
dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden
Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen
Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
Auch bei sorgfältigster Betreuung kann es passieren, dass ein Hund entweicht. Sollte der Hund trotz
intensiven Bemühungen nicht wiedergefunden werden, besteht seitens des Hundehalters keine
Schadensersatzansprüche.
🐕 7 Impfungen, Krankheiten und Tod
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundeunterkunft, dass dieser über
einen gültigen, seinem Alter entsprechenden und aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören
Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr
und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige
Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu
betreuenden Hundes vorzulegen und eine Kopie dessen wird in der Kundenkartei der
Hundeunterkunft abgelegt.
(2) Besitzt der in die Hundeunterkunft gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die
Hundeunterkunft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer
Aufwandsentschädigung auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich
zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundeunterkunft übernimmt hierfür
keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundeunterkunft außerdem, dass
dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere
ist, innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat sowie in den
letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine
Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Hundeunterkunft vor, den
Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung, mit den entsprechenden Mitteln zu
behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters.
Die Hundeunterkunft übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw.
Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom
Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundeunterkunft übernimmt keine Haftung für
kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen
Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie
Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller
Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall
kann von der Hundeunterkunft keine Haftung übernommen werden.
(5) Die Hundeunterkunft übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes.
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten,
durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines
Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundeunterkunft ist berechtigt einen Tierarzt
eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller
Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch wird die Hundeunterkunft einen
Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen die Todesursache festzustellen. Die entstehenden
Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
Sollte in Folge einer Naturkatastrophe oder eines Feuers ein Tier umkommen oder in der
abgeschlossenen und eingezäunten Hundeunterkunft ein Tier gestohlen werden oder trotz
gegebener Sorgfalt entweichen und trotz intensiven Bemühungen nicht wieder gefunden werden,
besteht seitens des Tiereigentümers kein Schadensersatzanspruch.
🐕 8 Läufige Hündin
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundeunterkunft darüber zu informieren, dass seine Hündin
läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundeunterkunft berechnet hierfür eine
Zusatzleistung von 10 CHF pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die
Hundeunterkunft geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der
Hundeunterkunft verschweigen, wird für die allfällig auftretenden Folgen (Deckung der Hündin
während der Aufenthaltszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen
alleine zu Lasten des Hundehalters.
🐕 9 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine
rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der
Abgabe zu hinterlegen.
(2) Die Abgabe des Hundes in die Betreuung der Hundeunterkunft erfolgt auf eigene Gefahr des
Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachten
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
(3) Die Haftung der Hundeunterkunft ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen
Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundeunterkunft auf 5.000.000
Schweizer Franken begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der
Hundeunterkunft oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeunterkunft oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug,
Leinen, u. ä. übernimmt die Hundeunterkunft keine Haftung.
🐕 10 Vorzeitige Abholung
Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundeunterkunft jeder Zeit
erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundeunterkunft
unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen
auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Des
Weiteren wird sie benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundeunterkunft
Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, wodurch eine gefahrenlose Führung unmöglich
wird. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die
Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.
🐕 11 Nichtabholung/Tierheim
Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundeunterkunft gegebenen Hund umgehend nach
Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10
Tagen in ein Tierheim, welches die Hundeunterkunft aussucht, abgegeben. Die in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin
verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden
zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundeunterkunft behält es sich vor den
Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundeunterkunft nach der vereinbarten
Betreuungszeit ausgelastet ist.
🐕 12 Bring- und Abholzeiten
(1) Die Hunde, die für einen mehrtägigen Aufenthalt zur Hundeunterkunft kommen, können von
Montag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 7:00 bis 19:30 Uhr gebracht und abgeholt werden.
(2) Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, können von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit
von 7:00 bis 19:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und
Abholzeiten bestehen per Absprache.
🐕 13 Preise
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Schweizer
Franken zu bezahlen.
(2) Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird bei Abholung und in bar oder nach Absprache
per Überweisung auf das Konto:
Bank: UBS Bank
BIC: UBSWCHZH80A
IBAN: CH26 0024 8248 4618 8040 E
Kontoinhaber: Berry Pierre Vanderbroeck
entrichtet.
(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit oder
Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht
behält sich die Hundeunterkunft das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der
Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der
Hundehalter.
🐕 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung
(1) Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw.
Reduzierung der Aufenthaltsdauer durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund
und Aufenthalt zu leisten:
bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):
a) kein Schadensersatz, wenn die Stornierung bzw. Reduzierung der Aufenthaltsdauer der
Hundeunterkunft mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin schriftlich mitgeteilt wird.
b) Schadensersatz i.H.v. 20% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die Stornierung bzw.
Reduzierung der Aufenthaltsdauer der Hundeunterkunft zwischen 2 und 4 Wochen vor dem
vereinbarten Abgabetermin schriftlich mitgeteilt wird.
c) Schadensersatz i.H.v. 40% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die Stornierung bzw.
Reduzierung der Aufenthaltsdauer der Hundeunterkunft zwischen 4 Tagen und 2 Wochen vor dem
vereinbarten Abgabetermin schriftlich mitgeteilt wird.
d) Schadensersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung
bzw. Reduzierung der Aufenthaltsdauer der Hundeunterkunft weniger als 4 Tage vor dem
vereinbarten Abgabetermin schriftlich mitgeteilt wird.
e) Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Hund zum
vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.
bei Hundetagesbetreuung/auch Stundenweise
a) Kein Schadensersatz, wenn die Stornierung bzw. Reduzierung der Aufenthaltsdauer der
Hundeunterkunft mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin schriftlich mitgeteilt
wird..
b) Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die Stornierung bzw.
Reduzierung der Aufenthaltsdauer der Hundeunterkunft weniger als 24 Stunden vor dem
vereinbarten Abgabetermin schriftlich mitgeteilt wird..
(2) Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Hundeunterkunft nicht
gegeben oder geringer ist. Sofern die Hundeunterkunft die stornierte Leistung im vereinbarten
Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des
Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum
Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
🐕 15 Betriebsgelände
Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu
betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundeschule und Hundepension
Hundeunterkunft grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich
der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene
Gefahr.
🐕 16 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die
Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle
Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundeunterkunft behält sich vor,
während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden
Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundeunterkunft auf der
Homepage und anderen Medien einverstanden.
🐕 17 Ablehnungsrecht
Die Hundepension Hundeunterkunft hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher
Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
🐕 18 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder
ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die
Hundeunterkunft und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die
dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am
nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.